ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem jeweiligen Vertragspartner und Honberg Immobilien. Die Vertragsunterlagen können heruntergeladen oder ausgedruckt werden. - Dienste
Honberg Immobilien vermittelt entgeltlich bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Teileigentum (Wohnungen, Wohn-, Geschäftshäuser, Büros, Gewerbeflächen) zum Kauf/zur Miete. - Auftrag (provisionspflichtiger Maklervertrag)
Ein Auftrag bedarf keiner Form. Ein Auftrag kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Bestandteil des Auftrages sind diese AGB, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. - Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/ – vermietung bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, zur Bewerkstelligung der Dienstleistung, uns Dritter zu bedienen. Unsere Angebote wirken mindestens 1 Jahr nach. - Vertraulichkeit/ Weitergabeverbot
Die von uns übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes mindestens in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Honberg Immobilien wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt. - Provision
Bei Vereinbarung einer Mietoption erhöht sich die Provision um eine halbe Monatsnettomiete. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete der vereinbarten Vertragslaufzeit als Berechnungsgrundlage für die Provision maßgebend. Bei mietfreien Zeiten wird die Miethöhe angesetzt, die im Anschluss an die Mietfreiheit vereinbart ist.
Folgende Provisionssätze sind im Erfolgsfalle zu zahlen, soweit in den vertraglichen Absprachen nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz genannt ist:
An- und Verkauf, berechnet aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie (einschließlich etwaig gesondert ausgewiesenen Zubehörs, soweit dieses mitveräußert wird) vom Käufer und Verkäufer je 3,57% inkl. MwSt.
An- und Vermietung von gewerblichen Objekten, vom Mieter und Vermieter bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 3 Monatsnettomieten, bei Verträgen ab einer Laufzeit von 10 Jahren 4 Monatsnettomieten, jeweils inkl. der gesetzl. MwSt.
Werden hinsichtlich eines verkauften Grundstücks vertragliche Nebenleistungen vereinbart, welche die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks betreffen, wie Bau und Architektenleistungen, Generalübernehmer- oder Generalunternehmervertrag (Projektierung), so wird der wirtschaftliche Wert der Projektierung zum Gesamtkaufpreis hinzugerechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall der Übertragung oder Bestellung eines Erbbaurechts. Die Provision wird im Fall der Übertragung des Erbbaurechts aus dem Gesamtkaufpreis und im Fall der Bestellung des Erbbaurechtes aus dem auf die gesamte Vertragsdauer anfallenden Erbbauzins errechnet. Die vorgenannten Provisionssätze für An- und Verkauf gelten entsprechend für den Fall, dass statt der Immobilie einzelne oder alle Anteile einer Gesellschaft veräußert werden. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis, zu dem auch vom Käufer übernommene Unternehmensschulden zählen. Die Provisionssätze erhöhen sich jeweils um die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vermittlung von Wohnraum zur Miete ist für den Wohnungssuchenden provisionsfrei, sofern die Anmietung nicht auf Grundlage eines gesondert in Textform mit dem Makler geschlossenen Suchauftrages erfolgt. Der Vermieter schuldet für den erfolgreichen Nachweis bzw. die Vermittlung eines Wohnraummietvertrags eine Provision von 2 Monats-Nettomieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Vorkenntnis: Will der Auftraggeber hinsichtlich eines vom Makler nachgewiesenen Objekts Vorkenntnis (und damit einen Provisionsausschluss für die Nachweistätigkeit) geltend machen, ist er gehalten, dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Anforderung nachzuweisen. - Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den jeweiligen anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. - Vorkenntnis
Eine Vorkenntnis eines durch uns angebotenen Objektes ist unverzüglich und schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Ansonsten gilt das angebotene Objekt als nachgewiesen und der Provisionsanspruch zu unseren Gunsten als anerkannt. - Haftung
Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Informationen und Auskünfte Dritter, insbesondere des Verkäufers/ Vermieters. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keinerlei Haftung. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Alle Grundrisse, Bilder und Illustrationen in unserem Exposé sind unverbindlich. Die Möblierung der Grundrisse ist nicht Bestandteil der Immobilie und dient nur zu Darstellungszwecken. - Verbraucherschlichtung
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle nicht teil. - Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit möglich, Tuttlingen vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden. - Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.